Neue Corona Regeln ab 02. Nov. 2020

auf der Seite des Badischen Tennisverbands wurde Folgendes veröffentlicht:

„Die Landesregierung Baden-Württemberg hat entschieden, dass Tennisanlagen ab dem 2. November wie folgt genutzt werden dürfen: „Weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.“ Somit ist ein Einzelspiel erlaubt und das Doppelspiel untersagt, es sei denn alle Doppelspieler sind aus einem Haushalt.

Der Trainingsbetrieb ist somit aufgrund der Einschränkung von maximal zwei Personen pro Platz nur noch als Einzeltraining gestattet, Turniere und Wettspiele sind untersagt. Welche genauen Auswirkungen dies auf den weiteren Verlauf der Winterhallenrunde haben wird, werden wir im Laufe der kommenden Woche bekanntgeben. Bis dahin bitten wir alle Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer, von selbständigen Verlegungen der November-Begegnungen abzusehen.

Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Behörden weitreichendere Entscheidungen treffen können. Bitte halten Sie sich alle uneingeschränkt an die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und Ihrer örtlichen Behörden.“

Für den TV Lußheim bedeutet diese Entscheidung, die Plätze bleiben weiterhin geöffnet, das Clubhaus ist geschlossen.
Für den Boulesport liegen uns zur Zeit keine Ausnahmeregelungen vor, somit darf ab dem 02. November 2020 kein Boule auf der Platzanlage des TV Lußheim gespielt werden.